Hauptmen

#Verband

Austausch über Zukunftsthemen des Sports: Treffen mit Andreas Bühl und Staatssekretär David Möller

Am 12. März haben TFV-Präsident Udo Penßler-Beyer und TFV-Geschäftsführer Thomas Münzberg ein ausführliches Gespräch mit dem sportpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, sowie dem Staatssekretär für Sport und Ehrenamt, David Möller, geführt. Das Treffen widmete sich mehreren zentralen Themen, die für den organisierten Sport in Thüringen von hoher Bedeutung sind. Zentrale Punkte dabei waren insbesondere Sportförderprogramme, das Ehrenamts- und das Sportfördergesetz.

Austausch zu Bundes- und Landesförderprogrammen

Ein wesentlicher Schwerpunkt lag auf der aktuellen Ausgestaltung der Sportstättenförderung, insbesondere dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS). Im Gespräch wurde deutlich, dass der Zugang zum Bundesprogramm für einige Kommunen und ihre Projekte nur mit großen Herausforderungen realisierbar sein könnte. Im aktuellen Programm ist es nicht möglich, dass die Kommunen, die 55 % Eigenanteil an den Projekten zu stemmen haben, durch die Länder entlastet werden können. Diese Regelung erschwert den Zugang zum Programm und entspricht auch nicht den Vorstellungen der Landesregierung, wie Staatssekretär Möller ausführte. Darüber hinaus wurden die Thüringer Landesprogramme zur Sportstättenförderung sowie deren Schnittstellen und Antragsvoraussetzungen eingehend besprochen. Einigkeit herrschte über die Notwendigkeit, Förderbedingungen und Abläufe fortlaufend weiterzuentwickeln, um eine möglichst praxistaugliche Nutzung zu ermöglichen.

Thüringer Ehrenamtsgesetz

Im Zusammenhang mit der Bedeutung des Ehrenamts im Sport kam auch das Thüringer Ehrenamtsgesetz zur Sprache. Das Gesetz bildet seit 2024 den rechtlichen Rahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und stellt jährlich über ein Landesprogramm Fördermittel für Vereine, Initiativen und Projekte bereit. Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, Weiterbildung oder zur Durchführung größerer Veranstaltungen. Gefördert werden

  • Projekte durch Zuschüsse in Höhe von 5.000 EUR bis 50.000 EUR
  • Kooperationsprojekte durch Zuschüsse von 5.000 EUR bis 100.000 EUR

Anträge können über das Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden. Präsident Penßler-Beyer betonte in diesem Zusammenhang die große Bedeutung verlässlicher Förderstrukturen für die in Sportvereinen engagierten Ehrenamtlichen.

Sportfördergesetz: Kostenfreie Hallennutzung

Den TFV-Vertretern Udo Penßler-Beyer und Thomas Münzberg war zudem ein Anliegen, das Sportfördergesetz, insbesondere in Bezug auf die kostenfreie Nutzung kommunaler Sporthallen, in diesem Rahmen zu thematisieren. Die Nutzung spielt eine wichtige Rolle für Lehrgänge, Qualifizierungen, Sportveranstaltungen und weitere Maßnahmen, die von den Kreisfußballausschüssen und anderen Gremien durchgeführt werden. Im Gespräch herrschte Einigkeit, dass kostenfreie und verlässliche Nutzungsmöglichkeiten für Sportanlagen ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Sportförderung sind. Alle bestätigten, dass dieser Bereich weiterhin besondere Aufmerksamkeit in der politischen Weiterentwicklung verdient.

Foto: Thüringer Staatskanzlei