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Ansprechpersonen

Maria (sie/ihr) & Mona (sie/ihr)

Vertrauenspersonen

Hallo, wir sind Maria und Mona. Seit unserer Kindheit ist Fußball Bestandteil unseres Lebens. Momentan spielen wir beim Roten Stern Jena und Blumenstadt United. Mona ist zudem Mitbegründerin der FLINTA*-Futsal Liga, die seit 2023 in Kooperation mit dem Thüringer Fußball-Verband besteht.

Unsere Ziele

Fußball ist eine Sportart mit enormer gesellschaftlicher Reichweite. Gleichzeitig ist der Fußball ein Raum, in dem Stereotype und Ausgrenzung gegenüber bestimmten Personengruppen nach wie vor stark verankert sind. Als tin*-Vertrauenspersonen des TFV setzen wir uns daher für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander ein. Unser Ziel ist es, Diskriminierung im Fußball abzubauen und diesen Raum für gelebte Vielfalt und Akzeptanz zu öffnen. Wir wünschen uns, dass Fußball ein sicherer Ort wird, an dem alle Menschen Freude haben können. Als tin*-Vertrauenspersonen unterstützen, begleiten und beraten wir Betroffene und engagieren uns zudem in der Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit.

tin*-Spielrecht

Regelungen zum Spielrecht für trans*, inter* und non-binäre* Personen (tin*-Spielrecht)

Seit 2018 ist es möglich, im Personenstandsregister die Registrierung divers vornehmen zu lassen.

Seit der Saison 2022/2023 ermöglicht die DFB-Spielordnung, dass tin*-Personen frei wählen können, ob sie in der Frauen- oder Männersektion ihres Vereins spielen wollen. Dabei stehen wir euch als Vertrauenspersonen zur Seite.

Wie läuft das Antragsverfahren?

  1. Kontaktaufnahme zu den Vertrauenspersonen durch dich oder deinen Verein

    Wir möchten hier erstmal klären: An welchem Punkt bist du? Was brauchst du? Wie können wir dich unterstützen? Falls du schon sehr weit in deiner Transition bist oder die Nachweise (siehe nächste Frage) bereits hast, kannst du sie gern direkt mit in der E-Mail anhängen.

  2. Kontaktaufnahme der Vertrauenspersonen zu dir

    Die Vertrauenspersonen besprechen mit dir die Gesamtsituation. Ausschließlich die Vertrauenspersonen fragen (medizinische oder persönliche) Nachweise ab.

  3. TFV-Passstelle wird über die Änderung der Spielberechtigung informiert

    Du musst dich zu keiner Zeit vor weiteren Personen persönlich vorstellen oder deine Situation begründen. Der Austausch findet ausschließlich mit den Vertrauenspersonen statt.

FAQ

tin*-Spielrecht

Wofür steht "tin"?

Die Abkürzung tin* steht für trans*, inter* und non-binäre* Personen.

Wen betrifft die Regelung DFB-Spielordnung §10 Nrn. 6.-8. (tin*-Spielrecht)?

Die Regelung dient der Inklusion von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Spieler*innen. Sie betrifft konkret zwei Personengruppen:

1. Spieler*innen, die bereits ein Spielrecht besitzen und bei denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht nicht mit der Geschlechtsidentität übereinstimmt. D. h. Personen, die ihr zugewiesenes Geschlecht entsprechend ihrer Identität mit einer Transition angleichen (trans*-Personen).
2. Personen, die weder weiblich noch männlich als Geschlechtseintrag führen und erstmalig ein Spielrecht beantragen (intergeschlechtliche oder nicht-binäre Personen).

Auf welcher Grundlage wird über die Spielberechtigung im Frauen- oder Herrenbereich für nicht-binäre Personen (d.h. weder weiblicher noch männlicher Geschlechtseintrag) entschieden?

Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage des Antrags der betreffenden Person gemeinsam mit den Vertrauenspersonen. Es gelten die Regelungen unter §10 Nr. 7 DFB-Spielordnung.

In welchem Team kann eine Person mit tin*-Spielrecht spielen?

• trans: Ab Beginn einer Transition kann die antragstellende Person mit tin*-Spielrecht selbst entscheiden, ob sie im Männer- oder Frauenteam spielen möchte. Mit Abschluss der Transition endet das Spielrecht im ursprünglichen Team.
• nicht-binär, inter, agender: Personen ohne männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag können mit dem tin*-Spielrecht frei wählen, in welchem Team sie spielen möchten. Hierfür gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Wie viele Personen mit tin*-Spielrecht dürfen in einem Team spielen?

Mit der Änderung des DFB zur Spielzeit 2022/23 gibt es keine Begrenzung für Personen mit tin*-Spielrecht mehr. Es dürfen beliebig viele Personen mit tin*-Spielrecht zeitgleich in einem Team spielen.

Können Spieler*innen zwei Spielberechtigungen haben?

Nein, mit Erteilung einer neuen Spielberechtigung erlischt nach einem Monat die ursprüngliche Spielberechtigung.

Wann dürfen Spieler*innen die Spielberechtigung in der Saison wechseln?

Für das tin*-Spielrecht gelten keine Wechselfristen, der Wechsel ist nach Erteilung des tin*-Spielrechts möglich.

Wie oft ist ein Wechsel zwischen Frauen- und Herrenteams für tin*-Spieler*innen möglich?

Die Anzahl der zulässigen Wechsel ist bisher nicht geregelt. Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Person nicht nur einmal wechselt. Im Laufe eines Lebens kann sich die Geschlechtsidentität eines Menschen verändern. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass diese Regelung auch bei Junior*innen gilt, muss die Möglichkeit eines erneuten Wechsels gegeben bleiben.

Welche Rolle obliegt den Schiedsrichter*innen bei der Überprüfung der Spielberechtigungen?

Die Schiedsrichter*innen sind nicht für die Überprüfung einer ordnungsgemäßen Spielberechtigung im Sinne von § 10 Nrn. 6.-8. zuständig. Sobald eine Person als spielberechtigt gelistet ist, darf sie auflaufen. Die Verantwortung liegt beim Verein - ähnlich wie bei Spielsperren, die sich z.B. aus roten/gelb-roten Karten ergeben. Unbedingt wichtig ist eine Sensibilisierung der Schiedsrichter*innen, um keine unangenehmen Situationen (z.B. Zwangsouting) für betroffene Spieler*innen zu schaffen.

Gilt das tin*-Spielrecht auch für Kinder?

Inklusive bis zur B-Jugend können Kinder in gemischten Teams (ohne Geschlechtertrennung) spielen. Danach können Kinder das tin*-Spielrecht beantragen und ausgestellt bekommen.

Achtung: Kommunikation mit den Vertrauenspersonen bitte über Erziehungsberechtige oder Vormund (anstelle von bspw. Trainer*innen)

Nachweise und Medikamente

Welche Nachweise braucht der Verband von mir?

Jede Transition hat einen hoch individuellen Verlauf. Beispiele für den Nachweis einer Transition werden im Folgenden aufgeführt. Wir möchten aber betonen, dass du dich trotzdem immer an die Vertrauenspersonen wenden kannst, auch wenn du eventuell noch keiner der nachfolgenden Nachweise hast.
 

Erwachsene:
• dgti*-Ergänzungsausweis
• Änderung im Personenstandsregister
• angepasste Ausweisdokumente
• standesamtliche Erklärung
• ärztliches Schreiben über Transition oder über die Einnahme von Medikamenten zur Unterstützung der Transition. Die Art und Dosierung sind hierbei nicht relevant für uns.
 

Kinder und Jugendliche:
• dgti*-Ergänzungsausweis
• ärztliches/therapeutisches Schreiben über Transition
• Schreiben einer Beratungs-/Begleitungsstelle im Rahmen der Transition
• wenn bereits vorhanden: Änderung im Personenstandsregister
• wenn bereits vorhanden: angepasste Ausweisdokumente
 

Nicht-deutsche Personen:
• beglaubigte Übersetzungen der oben genannten Dokumente
• standesamtliche Erklärung (Alternative zu nicht-geänderten ausländischen Ausweisdokumenten)
• dgti*-Ausweis für nicht-deutsche Staatsbürger*innen
 

Hinweis: dgti*-Ausweise können auf der dgti-Website beantragt werden. Sie wirken wie ein
Zusatzdokument zu Personaldokumenten und sind zeitlich begrenzt. Ein dgti*-Ausweis hat
keine Auswirkungen auf die Änderung von offiziellen Personenstandsinformationen.

Was passiert mit meinen eingereichten Nachweisen?

Die Vertrauenspersonen schauen sich deine Dokumente an, um dein tin*-Spielrecht bestätigen und anpassen zu können. Deine Nachweise werden nicht weitergeleitet oder gespeichert. Auch wenn du uns Auskunft über Medikamente im Rahmen deiner Transition gibst, wird ausschließlich die Einnahme erfasst - aus Datenschutzgründen aber nicht die Art und Dosierung (Art. 9 Abs. 1 DSGVO).

Ist es notwendig, dass Medikamente erfasst werden? Inwiefern muss eine Medikamenteneinnahme dokumentiert werden?

Medikamente, die zum Zwecke der Transition eingenommen werden, sind nicht dopingrelevant und verstoßen nicht gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der Nationalen Antidoping Agentur (NADA). Wenn in der Transitionsphase zum Zweck der Transition Medikamente eingenommen werden, ist das den Vertrauenspersonen mitzuteilen.
Zu erfassen ist hierbei lediglich:
• Bestätigung, dass Medikamente für die Transition notwendig sind/eingenommen werden
• Bestätigung, dass die Medikamenteneinnahme unter ärztlicher Aufsicht geschieht
Die o.g. zwei Punkte kann die Person selbst bestätigen oder ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Weder die Art der Medikation noch Dosierung dürfen erfasst werden, da es sich hierbei um besonders schützenswerte Daten handelt. Diese Informationen unterliegen dem persönlichen Schutz nach DSGVO.

Sind Medikamente, die im Rahmen einer Transition eingenommen werden, dopingrelevant?

Nein. Menschen sind in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens auf Medikamente angewiesen, so auch in der Phase einer Transition. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen. Nehmen trans*-Personen aufgrund ihrer Transition Medikamente ein, ist das medizinisch indiziert. Somit liegt laut NADA, auch bei gelisteten Substanzen, keine Dopingrelevanz vor.

Wann beginnt und endet meine Transition?

Beginn und Ende der Transition bestimmst du selbst. Wir bitten dich aber, uns zu Beginn deiner Transition Bescheid zu geben, damit wir dir das tin*-Spielrecht ausstellen können.
Meldeordnung §3, Nr. 2: „Den Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses der Transitionsphase bestimmt die Person, die sich in der Transitionsphase befindet, in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Vertrauensperson.“


Hintergrund: Eine Geschlechtsangleichung (Transition) ist ein höchst individueller Prozess. Eine Transition bezeichnet die psychologischen, sozialen, medizinischen und rechtlichen Schritte, mit denen eine Person ihr äußeres Erscheinungsbild und/oder ihren rechtlichen und sozialen Status an ihr empfundenes Geschlecht anpasst. Dieser Prozess (Transition genannt), ist individuell und kann in Dauer, Art, Anzahl und Reihenfolge der Schritte stark variieren. Vergleichbar ist der Prozess mit der Pubertät, die auch individuell verläuft. Manche Menschen wählen medizinische Maßnahmen (wie Hormonbehandlungen oder Operationen), für andere stehen soziale oder rechtliche Aspekte im Vordergrund.
Sowohl Beginn als auch Ende einer Transition lässt sich daher nicht allgemeingültig für alle trans*-Personen identisch mit einem der o.g. genannten Schritte definieren. Viele (jedoch nicht alle) trans*-Personen entscheiden sich für eine frühe Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstand, weil es sowohl für ihr eigenes Empfinden als auch nach außen ein erster Schritt sein kann. Die Änderung des Geschlechtseintrags markiert daher oft eine beginnende oder begonnene Transition, jedoch nicht unbedingt eine abgeschlossene. Deshalb ist es nicht möglich, die Transition von außen als beendet einzuschätzen.

Sonstiges

Kann ich meinen Namen anpassen, ohne meine Spielberechtigung zu ändern?

Ja, du kannst deinen Namen ändern, ohne dass sich deine Spielberechtigung ändert. Dafür brauchen wir nur einen passenden Nachweis:
• bei Kindern z. B. dgti*-Ergänzungsausweis oder Beratungsnachweis
• bei Erwachsenen z. B. dgti*-Ergänzungsausweis, angepasste Ausweisdokumente oder eine standesamtliche Erklärung

Gibt es im DFBnet die Möglichkeit, das Geschlecht „divers“ auszuwählen?

Der Wechsel m/w und umgekehrt ist im DFBnet problemlos möglich. Derzeit (Stand Mai 2026) gibt es jedoch noch keine Möglichkeit, „divers" auszuwählen, um nicht-binäre oder intergeschlechtliche Personen zu erfassen. Zukünftig soll es diese Möglichkeiten ("divers" bzw. “k.A.”) geben.

 

Solange es nur “m” und “w” zur Auswahl gibt, muss von der Passstelle das gewünschte „Spielgeschlecht" hinterlegt werden, in dem die Person spielen möchte. Bis zur Einführung der weiteren Optionen empfiehlt sich, nicht-binäre Personen analog (Papierantrag) zu erfassen. Die Anpassung des Anmeldebogens liegt in der Verantwortung der Landesverbände.

Ist es möglich, eine Löschung des (Dead) Namens des*der Spieler*in auf fussball.de zu erwirken?

Ja, auf Wunsch der betreffenden Person kann der Name auf fussball.de gelöscht werden. Diese Einstellung kann im DFBnet vorgenommen werden. Wird das Häkchen bei Veröffentlichung auf „nein“ gesetzt, wird der Name auf allen vergangenen und zukünftigen Spielberichten nicht mehr an öffentliche Print- und Onlinemedien geliefert. Auf fussball.de werden hierdurch alle Namensnennungen unkenntlich gemacht. Das erneute Anzeigen für vergangene Spielberichte ist dann nicht mehr möglich.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen können unsere tin*-Vertrauenspersonen unter folgender Mailadresse kontaktiert werden: anlaufstelle(at)tfv-erfurt.de. Unsere Vertrauenspersonen arbeiten ehrenamtlich und sind nicht täglich verfügbar. Wir bemühen uns aber, schnellstmöglich zu antworten.