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Passwesen

Ansprechpartner der Geschäftsstelle

Andreas Obermeier

stellv. Sachgebietsleiter Passstelle, Frauen- und Mädchenfußball, Archiv

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Wechselperiode II (Winter) 2025/2026

Die Wechselperiode II findet im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.01.2026 statt. In dieser Zeit müssen die Anträge zum Vereinswechsel und nachträgliche Freigaben per DFBnet beantragt oder der Passstelle des TFV zugehen (spätestens 31.01.2025, 23:59).

Abmeldung des Spielers/der Spielerin:
Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss nachweislich zum 31.12.2025 erfolgen, um ein sofortiges Spielrecht bei Antrag auf Vereinswechsel zu erlangen. 

Form der Abmeldung:
1. Schriftliche Abmeldung beim bisherigen Verein

  • Der Verein meldet den Spieler online innerhalb von 14 Tagen ab.

2. Online-Abmeldung „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“

  • Der neue Verein stellt im DFBnet den Antrag auf Vereinswechsel.
  • Tag der Antragstellung = Tag der Abmeldung!


Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Bearbeitung des Antrags auf Spielerlaubnis durch die Passstelle, jedoch frühstens zum 01.01.2026 erteilt. 

Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, ergeben sich folgende Wartefristen: 

  • Bei Senioren, ältere A-Junioren, Seniorinnen & ältere B-Juniorinnen:
    Wartefrist: Sechs Monate nach dem letzten Spiel
  • Bei A-Junioren des jüngeren Jahrganges, jüngere B-Juniorinnen, B- und C-Junioren/Juniorinnen sowie D-Junioren/Juniorinnen des älteren Jahrganges: 
    Wartefrist: Drei Monate nach dem Tag der Abmeldung
  • Bei D-Junioren des jüngeren Jahrgangs, E-, F- und G-Junioren unterliegen bei einem Vereinswechsel keiner Freigabeerklärung durch den abgebenden Verein. Die Wartefrist außerhalb der Wechselfristen beträgt einen Monat ab Tag der Abmeldung.
    Zusätzlich finden sich in der TFV-Spielordnung unter §9, 1.4., Ziffer 7 Ausnahmen zum Wegfall von Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren.  
     

Nachträgliche Freigaben:
Letzter Tag zur Einreichung einer nachträglichen Freigabe ist der 31.01.2026. 

Grundsätzlich gibt es keine Höchstbeträge der Entschädigung in der Wechselperiode 2. Der Entschädigungsrechner des TFV dient aber als Orientierungshilfe: https://tfv-erfurt.de/service/passstelle/entschaedigungsrechner/
 
Nachträgliche Freigaben können über folgende Versandarten an die TFV-Passstelle erfolgen: 


Häufigster Fehler:
Der abgebende Verein zögert die Abmeldung hinaus und wartet auf eine Einigung mit dem aufnehmenden Verein. In den meisten Fällen kommt es zum Passeinzugsverfahren, da die 14-Tage-Frist überschritten wird. Mit Einleitung des Passeinzugsverfahren gilt der Spieler/die Spielerin als freigegeben! 

Der aufnehmende Verein stellt nach dem 31.12.25 einen Antrag auf Vereinswechsel mit „Abmeldung durch aufnehmenden Verein“. Das Abmeldedatum ist damit zu spät für ein sofortiges Spielrecht bei Zustimmung zum Vereinswechsel.

Der Antrag auf „Nachträgliche Zustimmung“ wird erst nach dem 31.1.2026 gestellt. Zwar sind sich die beiden Vereine einig, verpassen es aber der Passstelle fristgemäß mitzuteilen.

 

Antragstellung Online

Von der Erstausstellung eines Spielerpasses über die Bestimmung der Wartefristen bis hin zum internationalen Wechselrecht - DFBnet Pass deckt alle passrelevanten Anforderungen der Verbände ab. Durch den deutschlandweiten Einsatz werden die Prozessabläufe in den Passstellen erleichtert und aufeinander abgestimmt. DFBnet unterstützt darüber hinaus den FIFA-Datenstandard, der den internationalen Austausch von Daten in kompatibler Form ermöglichen soll.

Vom Zusatzmodul DFBnet Pass Online profitieren hauptsächlich die Vereine: Sie können Spielberechtigungen prüfen, voraussichtliche Wartefristen ermitteln und Passanträge schnell und papierlos an den zuständigen Landesverband senden.
 

Welche Vorteile gibt es?

Bei der Erstellung von Online-Anträgen handelt es sich nicht lediglich um ein Hilfsprogramm, hier werden den Vereinen viele Vorteile geboten: Kostenersparnis, Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung der Spielerlaubnis, Verbesserung der Datenqualität sowie größere Transparenz. Insgesamt kann so eine erhebliche Verbesserung des Spielbetriebs gewährleistet werden.

Kostenersparnis: Es entfällt für Sie das Ausdrucken, Ausfüllen und Versenden von Papierdokumenten. Durch die neue Möglichkeit der „stellvertretenden Abmeldung" durch den aufnehmenden Verein wird die Abmeldung des Spielers per Einschreiben rechtssicher ersetzt. Die Vereine und auch die Spieler sparen dadurch Zeit, Kosten und Nerven!
Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung einer Spielerlaubnis: Rein elektronische Abwicklung von sowohl Erstausstellung als auch Vereinswechsel, daraus erfolgt eine sekundenschnelle Weiterleitung an die zuständige Passstelle des Verbandes. Dort wird ihr Antrag dann weiterbearbeitet.

Verbesserung der Datenqualität: Ihre eingegebenen Daten werden von unserem System automatisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, dies reduziert die Zahl an Erfassungsfehlern erheblich.
Transparenz: Sie können jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen und sind so darüber informiert, wie der Stand der Antragsbearbeitung ist.


Worauf müssen Vereine achten?

Wichtig ist, dass sich Vereine, die das neue Modul „Antragstellung Online" nutzen wollen, sich an die rechtlichen Voraussetzungen halten.
Die vollständigen Unterlagen, die für den Antrag relevant sind, müssen dem Verein vorliegen und von diesem für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anforderung des TFV müssen diese Unterlagen vorgelegt werden.
Der Zugang zur "Antragstellung Online" ist nur mit der PV-Kennungen (PV650……) möglich.
 

Alle Thüringer Vereine können das DFBnet Modul "Antragstellung Online" im Bereich DFBnet SpielPLUS nutzen.
Derzeit umfasst das Modul "Antragstellung Online" folgende Antragsarten:

  • Erstausstellung
  • Vereinswechsel
  • Internationaler Wechsel
  • Abmeldung
  • Nachträgliche Zustimmung
  • Zweitspielrecht
  • Gastspielrecht
  • Antragsübersicht

DFB Pass Online

Altersklasseneinteilung 2025/26

AltersklasseGeburtsjahr 
Herrenvor dem 01.01.2007 
Frauenvor dem 01.01.2009 
A-Junioren01.01.2007 - 31.12.2007(älterer Jahrgang)
 01.01.2008 - 31.12.2008(jüngerer Jahrgang)
B-Junioren/innen01.01.2009 - 31.12.2009(älterer Jahrgang)
 01.01.2010 - 31.12.2010(jüngerer Jahrgang)
C-Junioren/innen01.01.2011 - 31.12.2011(älterer Jahrgang)
 01.01.2012 - 31.12.2012(jüngerer Jahrgang)
D-Junioren/innen01.01.2013 - 31.12.2013(älterer Jahrgang)
 01.01.2014 - 31.12.2014(jüngerer Jahrgang)
E-Junioren/innen01.01.2015 - 31.12.2016 
F-Junioren/innen01.01.2017 - 31.12.2018 
G-Junioren/innen01.01.2019 und jünger 

Vorzeitiges Spielrecht

 Vorgehensweise vorzeitiges Spielrecht für jüngere A-Junioren (Jahrgang 2008) ab dem 01.07.2025

 Entscheidungstermine des TFV-Jugendausschusses:

Der TFV-Jugendausschuss entscheidet über die vorliegenden Anträge auf vorzeitiges Spielrecht zu folgenden TFV-Jugendausschusssitzungen:

  • Dienstag, 26. August 2025
  • Dienstag, 28. Oktober 2025

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anträge rechtzeitig vor den genannten Terminen vollständig eingereicht werden.

Verbindliche Einreichung der Anträg:

Anträge sind ausschließlich über das E-Postfach an folgende Adresse zu senden:
pass@tfv-erfurt.evpost.de

Bitte beachten Sie: Anträge, die auf anderem Weg eingereicht werden (z. B. per E-Mail, Post oder Fax), können nicht berücksichtigt werden.

Achten Sie zudem auf eine vollständige und sorgfältige Antragstellung, um Rückfragen und Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden.

Neue Formulare ab dem 01.07.2025

Ab dem 01. Juli 2025 sind ausschließlich die aktualisierten Formulare zu verwenden.
Diese stehen im Downloadbereich der TFV-Website zur Verfügung. Bitte nutzen Sie nur diese aktuellen Vorlagen, da veraltete Formulare nicht mehr bearbeitet werden.