Passwesen
Ansprechpartner der Geschäftsstelle
Andreas Obermeier
stellv. Sachgebietsleiter Passstelle, Frauen- und Mädchenfußball, Archiv
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Antragstellung Online
Von der Erstausstellung eines Spielerpasses über die Bestimmung der Wartefristen bis hin zum internationalen Wechselrecht - DFBnet Pass deckt alle passrelevanten Anforderungen der Verbände ab. Durch den deutschlandweiten Einsatz werden die Prozessabläufe in den Passstellen erleichtert und aufeinander abgestimmt. DFBnet unterstützt darüber hinaus den FIFA-Datenstandard, der den internationalen Austausch von Daten in kompatibler Form ermöglichen soll.
Vom Zusatzmodul DFBnet Pass Online profitieren hauptsächlich die Vereine: Sie können Spielberechtigungen prüfen, voraussichtliche Wartefristen ermitteln und Passanträge schnell und papierlos an den zuständigen Landesverband senden.
Welche Vorteile gibt es?
Bei der Erstellung von Online-Anträgen handelt es sich nicht lediglich um ein Hilfsprogramm, hier werden den Vereinen viele Vorteile geboten: Kostenersparnis, Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung der Spielerlaubnis, Verbesserung der Datenqualität sowie größere Transparenz. Insgesamt kann so eine erhebliche Verbesserung des Spielbetriebs gewährleistet werden.
Kostenersparnis: Es entfällt für Sie das Ausdrucken, Ausfüllen und Versenden von Papierdokumenten. Durch die neue Möglichkeit der „stellvertretenden Abmeldung" durch den aufnehmenden Verein wird die Abmeldung des Spielers per Einschreiben rechtssicher ersetzt. Die Vereine und auch die Spieler sparen dadurch Zeit, Kosten und Nerven!
Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung einer Spielerlaubnis: Rein elektronische Abwicklung von sowohl Erstausstellung als auch Vereinswechsel, daraus erfolgt eine sekundenschnelle Weiterleitung an die zuständige Passstelle des Verbandes. Dort wird ihr Antrag dann weiterbearbeitet.
Verbesserung der Datenqualität: Ihre eingegebenen Daten werden von unserem System automatisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, dies reduziert die Zahl an Erfassungsfehlern erheblich.
Transparenz: Sie können jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen und sind so darüber informiert, wie der Stand der Antragsbearbeitung ist.
Worauf müssen Vereine achten?
Wichtig ist, dass sich Vereine, die das neue Modul „Antragstellung Online" nutzen wollen, sich an die rechtlichen Voraussetzungen halten.
Die vollständigen Unterlagen, die für den Antrag relevant sind, müssen dem Verein vorliegen und von diesem für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anforderung des TFV müssen diese Unterlagen vorgelegt werden.
Der Zugang zur "Antragstellung Online" ist nur mit der PV-Kennungen (PV650……) möglich.
Alle Thüringer Vereine können das DFBnet Modul "Antragstellung Online" im Bereich DFBnet SpielPLUS nutzen.
Derzeit umfasst das Modul "Antragstellung Online" folgende Antragsarten:
- Erstausstellung
- Vereinswechsel
- Internationaler Wechsel
- Abmeldung
- Nachträgliche Zustimmung
- Zweitspielrecht
- Gastspielrecht
- Antragsübersicht
Entschädigungsrechner
Wartefristenrechner
Altersklasseneinteilung 2025/26
Altersklasse | Geburtsjahr | |
---|---|---|
Herren | vor dem 01.01.2007 | |
Frauen | vor dem 01.01.2009 | |
A-Junioren | 01.01.2007 - 31.12.2007 | (älterer Jahrgang) |
01.01.2008 - 31.12.2008 | (jüngerer Jahrgang) | |
B-Junioren/innen | 01.01.2009 - 31.12.2009 | (älterer Jahrgang) |
01.01.2010 - 31.12.2010 | (jüngerer Jahrgang) | |
C-Junioren/innen | 01.01.2011 - 31.12.2011 | (älterer Jahrgang) |
01.01.2012 - 31.12.2012 | (jüngerer Jahrgang) | |
D-Junioren/innen | 01.01.2013 - 31.12.2013 | (älterer Jahrgang) |
01.01.2014 - 31.12.2014 | (jüngerer Jahrgang) | |
E-Junioren/innen | 01.01.2015 - 31.12.2016 | |
F-Junioren/innen | 01.01.2017 - 31.12.2018 | |
G-Junioren/innen | 01.01.2019 und jünger |
Vorzeitiges Spielrecht
Vorgehensweise vorzeitiges Spielrecht für jüngere A-Junioren (Jahrgang 2008) ab dem 01.07.2025
Entscheidungstermine des TFV-Jugendausschusses:
Der TFV-Jugendausschuss entscheidet über die vorliegenden Anträge auf vorzeitiges Spielrecht zu folgenden TFV-Jugendausschusssitzungen:
- Dienstag, 26. August 2025
- Dienstag, 28. Oktober 2025
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anträge rechtzeitig vor den genannten Terminen vollständig eingereicht werden.
Verbindliche Einreichung der Anträg:
Anträge sind ausschließlich über das E-Postfach an folgende Adresse zu senden:
pass@tfv-erfurt.evpost.de
Bitte beachten Sie: Anträge, die auf anderem Weg eingereicht werden (z. B. per E-Mail, Post oder Fax), können nicht berücksichtigt werden.
Achten Sie zudem auf eine vollständige und sorgfältige Antragstellung, um Rückfragen und Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden.
Neue Formulare ab dem 01.07.2025
Ab dem 01. Juli 2025 sind ausschließlich die aktualisierten Formulare zu verwenden.
Diese stehen im Downloadbereich der TFV-Website zur Verfügung. Bitte nutzen Sie nur diese aktuellen Vorlagen, da veraltete Formulare nicht mehr bearbeitet werden.