Passwesen

Ansprechpartner der Geschäftsstelle

Andreas Obermeier

stellv. Sachgebietsleiter Passstelle, Frauen- und Mädchenfußball, Archiv

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Antragstellung Online

Von der Erstausstellung eines Spielerpasses über die Bestimmung der Wartefristen bis hin zum internationalen Wechselrecht - DFBnet Pass deckt alle passrelevanten Anforderungen der Verbände ab. Durch den deutschlandweiten Einsatz werden die Prozessabläufe in den Passstellen erleichtert und aufeinander abgestimmt. DFBnet unterstützt darüber hinaus den FIFA Datenstandard, der den internationalen Austausch von Daten in kompatibler Form ermöglichen soll.

Vom Zusatzmodul DFBnet Pass Online profitieren hauptsächlich die Vereine: Sie können Spielberechtigungen prüfen, voraussichtliche Wartefristen ermitteln und Passanträge schnell und papierlos an den zuständigen Landesverband senden.
 

Welche Vorteile gibt es?

Bei der Erstellung von Online-Anträgen handelt es sich nicht lediglich um ein Hilfsprogramm, hier werden den Vereinen viele Vorteile geboten: Kostenersparnis, Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung der Spielerlaubnis, Verbesserung der Datenqualität sowie größere Transparenz. Insgesamt kann so eine erhebliche Verbesserung des Spielbetriebs gewährleistet werden.

Kostenersparnis: Es entfällt für Sie das Ausdrucken, Ausfüllen und Versenden von Papierdokumenten. Durch die neue Möglichkeit der „stellvertretenden Abmeldung" durch den aufnehmenden Verein wird die Abmeldung des Spielers per Einschreiben rechtssicher ersetzt. Die Vereine und auch die Spieler sparen dadurch Zeit, Kosten und Nerven!
Beschleunigung des Verfahrens zur Erteilung einer Spielerlaubnis: Rein elektronische Abwicklung von sowohl Erstausstellung als auch Vereinswechsel, daraus erfolgt eine sekundenschnelle Weiterleitung an die zuständige Passstelle des Verbandes. Dort wird ihr Antrag dann weiterbearbeitet.

Verbesserung der Datenqualität: Ihre eingegebenen Daten werden von unserem System automatisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, dies reduziert die Zahl an Erfassungsfehlern erheblich.
Transparenz: Sie können jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen und sind so darüber informiert, wie der Stand der Antragsbearbeitung ist.


Worauf müssen Vereine achten?

Wichtig ist, dass sich Vereine, die das neue Modul „Antragstellung Online" nutzen wollen, sich an die rechtlichen Voraussetzungen halten.
Die vollständigen Unterlagen, die für den Antrag relevant sind müssen dem Verein vorliegen und von diesem für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anforderung des TFV müssen diese Unterlagen vorgelegt werden.
Der Zugang zur "Antragstellung Online" ist nur mit der PV-Kennungen (PV650……) möglich.
 

Alle Thüringer Vereine können das DFBnet Modul "Antragstellung Online" im Bereich DFBnet SpielPLUS nutzen.
Derzeit umfasst das Modul "Antragstellung Online" folgende Antragsarten:

  • Erstausstellung
  • Vereinswechsel
  • Internationaler Wechsel
  • Abmeldung
  • Nachträgliche Zustimmung
  • Zweitspielrecht
  • Gastspielrecht
  • Antragsübersicht

DFB Pass Online

Entschädigungsrechner

Männer

Spielklasse abgebender Verein:
Spielklasse aufnehmender Verein:
Aufnehmender Verein hat keine A-, B- oder C-Jun. (1,5-facher Satz):
Spieler war weniger als 18 Monate beim abgebenden Verein (0,5-facher Satz):
Spieler zwischen 17-21 Jahre und mind. 3 Jahre beim abgebenden Verein (1,5-facher Satz):
Grundbetrag: EUR
Faktor/Satz:
Entschädigung: EUR

Frauen

Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Frauen einschließlich älterer B-Juniorinnen-Jahrgang:

 

1. Frauenspielklasse (Bundesliga) 2.500 €
2. Frauenspielklasse (2. Bundesliga) 1.000 €
3. Frauenspielklasse 500 €
unterhalb der 3. Frauenspielklasse 250 €

Junioren

Spielklasse der 1. Männermannschaft des aufnehmenden Vereins:
Altersklasse des Spielers:
Auswahl entspricht dem Geburtsjahr (1. beachten!):
Jahre im Verein:
Aufnehmender Verein hat keine Männermannschaft (siehe Hinweise Punkt 4):
Grundbetrag: EUR
Betrag pro Spieljahr beim Verein:
maximal anrechenbare Jahre (siehe Hinweise Punkt 2): Jahre
Entschädigung: EUR
Hinweise:
  1. Bei einem Vereinswechsel nach dem 01.05. gelten die Spielklassen sowie die Altersklasse der neuen Saison!
  2. Das erste Jahr der Entschädigungsberechnung ist der ältere D-Juniorenjahrgang. Vorherige Spielberechtigungszeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
  3. Diese Entscheidungsregelung gilt nicht für den Vereinswechsel von Juniorinnen!
  4. Bei Vereinen ohne 1. Herren-Mannschaft ist bei der Berechnung der Ausbildungsentschädigung grundsätzlich der jeweils niedrigste Grundbetrag zugrunde zu legen (50€ bei A-/B-Junioren, 25 € bei C-/D-Junioren).

Juniorinnen

Bei den Juniorinnen ergeben sich folgenden Berechnungen für die jeweiligen Altersklassen:

 

Spielklasse aufnehmender Verein Grundbetrag B-Juniorinnen (jüngerer Jahrgang) Grundbetrag C- und ältere D-Juniorinnen Betrag pro angefangenem Spieljahr
Frauen-Bundesliga 750 € 300 € 150 €
2. Frauen-Bundesliga 350 € 200 € 100 €
3. und 4. Spielklasse 200 € 100 € 50 €
5. Spielklasse und darunter 100 € 50 € 25 €

Wartefristenrechner

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