Sicherheit
Ansprechpartner der Geschäftsstelle
Felix Moschkau
Spielbetrieb Männer, Fairplay, Sicherheit, TFV-Club-Berater (Nord-West)
Vereine haben im Rahmen von Fußballspielen für die Sicherheit der Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer zu sorgen. Ihre Aufgabe ist es, bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Spiele entsprechend abzusichern. Als Thüringer Fußball-Verband stehen wir den Vereinen unterstützend zur Seite und versuchen, mit gezielten Maßnahmen wie der Sicherheitsrichtlinie die Arbeit zu erleichtern.
Kategorien & Bedeutung
Spiele ohne Risiko (Kategorie 3)
Bei Spielen ohne Risiko ist von keinerlei Störungen der Ordnung und Sicherheit vor- während und nach dem Spiel zu rechnen. Organisatorische Maßnahmen sowie bauliche Anforderungen für solche Spiele sind in der Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit im Spielbetrieb des Thüringer Fußball-Verbandes zu finden. Zu diesen Spielen erfolgt eine Spielaufsicht durch einen Sicherheitsbeobachter der AG Sicherheit & Fairplay.
Spiele unter Beobachtung/bedingt störanfällige Spiele (Kategorie 2)
Bedingt störanfällige Spiele sind Spiele, bei denen aufgrund von bestimmten Umständen und Erfahrungswerten aus der Vergangenheit zu vermuten ist, dass Störungen der Ordnung und Sicherheit nicht gänzlich auszuschließen sind. Die erforderlichen allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen sind unter Beachtung der bekannten Umstände intensiv vorzubereiten und durchzuführen. Es gelten die gleichen organisatorischen Maßnahmen sowie baulichen Anforderungen wie für Spiele der Kategorie 3. Hinzukommen zusätzliche Anforderungen, die in der Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit im Spielbetrieb des Thüringer Fußball-Verbandes zu finden sind. Zu diesen Spielen erfolgt eine Spielaufsicht durch einen Sicherheitsbeobachter der AG Sicherheit & Fairplay.
Spiele mit erhöhtem Risiko (Kategorie 1)
Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko sind Spiele, bei denen auf Grund allgemeiner Erfahrung oder aktueller Erkenntnisse die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass schwerwiegende Gewalttätigkeiten durch Zuschauergruppen begangen werden oder sonstige besondere Gefahrenlagen eintreten könnten. Bei diesen Spielen sind die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit besonderer Sorgfalt zu realisieren und ggf. zu präzisieren. Es gelten die gleichen organisatorischen Maßnahmen sowie baulichen Anforderungen wie für Spiele der Kategorien 2 und 3. Hinzukommen zusätzliche Anforderungen, die in der Richtlinie zur Gewährleistung der Sicherheit im Spielbetrieb des Thüringer Fußball-Verbandes zu finden sind. Zu diesen Spielen erfolgt eine Spielaufsicht durch einen Sicherheitsbeobachter der AG Sicherheit & Fairplay.
Ansprechpartner
Sicherheitsberatung
Bei sicherheitsrelevanten Spielen sind die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit besonderer Sorgfalt zu realisieren und ggf. zu präzisieren. Dazu gehört insbesondere die Durchführung von Sicherheitsberatungen unter Beteiligung von:
- Polizei/Bundespolizei
- Ordnungsdienst
- Ordnungsamt
- Stadionbetreiber
- Sanitäts-/Rettungsdienst
- Gastverein
- Vertreter der AG Sicherheit und Fairplay des TFV
Der Termin der Sicherheitsberatung ist so zu wählen, dass eine Teilnahme von ehrenamtlichen Funktionären so weit wie möglich zu gewährleisten ist. Sofern der Gastverein im begründeten Ausnahmefall den Termin dennoch nicht wahrnehmen kann, hat er dem Verein bis zur Sicherheitsberatung alle Anreiseerkenntnisse und mögliche Verhaltensweisen seiner Fans schriftlich mitzuteilen.
Anlassbezogen sollten folgende Punkte zusätzlich in der Sicherheitsberatung behandelt werden:
- Weitere Begrenzung des Verkaufs von Eintrittskarten
- Bewachung des Stadions in der Nacht vor dem Spiel
- Intensivierung der Einlasskontrollen in Bezug auf Pyrotechnik, sonstige gefährlich Gegenstände und diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche und rechts- bzw. linksradikale Materialien
- Prüfung und ggf. Genehmigung von beantragten Choreografien beider Vereine
- Einschränkung bzw. Verbot des Ausschankes von Alkohol
- Strikte Trennung der Anhänger in den Zuschauerbereichen durch Zuweisung von Plätzen auch entgegen dem Aufdruck auf den Eintrittskarten
- Einrichtung und Freihaltung sog. Pufferblöcke (Freiblöcke zwischen gefährdeten Zuschauerbereichen)
- Verstärkung des Ordnungsdienstes, insbesondere an den Zu- und Ausgängen der Zuschauerbereiche, im Innenraum der Platzanlage und zwischen den Anhängern verfeindeter Zuschauergruppen
- Striktes Freihalten der Auf- und Abgänge in den Zuschauerbereichen
Von der Sicherheitsberatung ist ein Protokoll sowie eine Anwesenheitsliste mit Kontaktinformationen am Spieltag anzufertigen, welches den Beteiligten und der Geschäftsstelle des Thüringer Fußball-Verbandes spätestens drei Tage vor dem Spiel per E-Postfach zuzusenden ist. Eine Vorlage für das Protokoll der Sicherheitsberatung und eine Anwesenheitsliste finden Sie auf der Internetseite des TFV im Bereich Sicherheit.
Stadionordnung
Um sein Hausrecht auf der Sportanlage auch ausüben zu können, benötigt jeder Verein eine gültige Stadion- bzw. Sportplatzordnung. In dieser sollten die Verhaltensgrundsätze festgehalten und für jeden erkennbar im Eingangsbereich aufgehängt werden.