Am 11. August 2025 startete die Thüringer Landesregierung ein neues Landesförderprogramm zur finanziellen Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts. Die Förderung kann für vielfältige Projekte und Maßnahmen in Höhe von 5.000 bis zu 100.000 Euro beantraget werden – für Veranstaltungen, Nachwuchsgewinnung, Weiterbildungen, Investitionen und mehr.
Das Förderprogramm basiert auf dem Ehrenamtsgesetz, das bereits am 7. Juni 2024 vom Landtag beschlossen wurde. Zuvor hatten die demokratischen Parteien im Thüringer Landtag mit der Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes gesendet.
Der Sport ist der mit Abstand größte Ehrenamtsträger im Freistaat. In den Thüringer Sportvereinen und -verbänden gibt es 60.000 ehrenamtliche Funktionen und Positionen. Hinzu kommen 120.000 freiwillige Helfer und Engagierte, die sich punktuell oder projektbasiert unter anderem bei der Organisation von Veranstaltungen, der Sportstättenpflege und vielen weiteren Möglichkeiten einbringen.
Die Förderung kann den organisierten Sport, der in Thüringen mit mehr als 95 Prozent fast ausschließlich ehrenamtlich getragen wird, in seinen Strukturen stärken und weiterentwickeln.
Antragsfristen
Antragsschluss für Projektförderungen im Jahr 2025 ist bereits am 15. September, für 2026 beginnt die Antragsfrist am 1. Dezember und endet am 15. April.
Die Anträge müssen direkt beim Landesverwaltungsamt gestellt werden - ausschließlich digital.
Kontakt & Hilfe
Thüringer Landesverwaltungsamt
Mail: servicecenter-agr4(at)tlvwa.thueringen.de
Telefon: 0361 57 333 2000
Hinweis
Eine Förderung ist auch möglich, wenn bereits ein Antrag bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung für das Programm „Aktiv vor Ort“ eingereicht wurde oder noch wird! Wir empfehlen beide Programme zu nutzen.
Bei der Auswahl des Förderprogramms sollte auch als Sportverein auf den inhaltlichen Schwerpunkt des Projekts geachtet und nicht automatisch im Förderbereich Sport die Förderung beantragt werden. Wichtig ist es, dass der inhaltliche Schwerpunkt des Förderantrages entsprechend der vorgegebenen Fördersäulen benannt und eingestuft wird (z.B. auch in den Bereichen Brauchtum, Soziales, Kultur durch Projekte zur Wertestärkung, Beteiligung, Internationale Begegnungen, Natur- und Umweltschutz etc).
>>> Infos, Tutorial, Beantragung
Quelle: LSB, Freistaat Thüringen