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#Spielbetrieb Junioren

Ordnungsänderung tritt in Kraft – Keine Zeitstrafen mehr im Nachwuchs

Mit dem 1. Januar 2026 tritt eine Änderung der Spielordnung in Kraft. Auf Antrag des Jugendausschusses wurde diese in der Vorstandssitzung am 1. September 2025 beschlossen. Danach ist das Aussprechen einer Zeitstrafe in den Altersklassen G‑ bis D‑Junioren künftig nicht mehr möglich. Bislang konnte der Schiedsrichter einen Spieler für die Dauer von fünf Minuten des Feldes verweisen, wenn eine Verwarnung aufgrund des Vergehens nicht mehr gerechtfertigt, ein Feldverweis auf Dauer jedoch noch nicht erforderlich war.

Das Verhängen dieser Zeitstrafen ist mit Inkrafttreten der Ordnungsänderung nicht mehr zulässig. Grund dafür ist, dass laut den neuen IFAB‑Leitlinien für Zeitstrafen jedem fehlbaren Spieler, der eine Zeitstrafe erhalten soll, die gelbe Karte gezeigt werden muss. Mit der bisherigen Regelung sollte verhindert werden, dass ein jüngerer Spieler nach zwei Verwarnungen des Feldes verwiesen wird, indem stattdessen eine Zeitstrafe ausgesprochen wird. Durch die geänderte IFAB‑Leitlinie ist dies nun nicht mehr möglich.