Entschädigungsrechner

Männer

Spielklasse abgebender Verein:
Spielklasse aufnehmender Verein:
Aufnehmender Verein hat keine A-, B- oder C-Jun. (1,5-facher Satz):
Spieler war weniger als 18 Monate beim abgebenden Verein (0,5-facher Satz):
Spieler zwischen 17-21 Jahre und mind. 3 Jahre beim abgebenden Verein (1,5-facher Satz):
Grundbetrag: EUR
Faktor/Satz:
Entschädigung: EUR

Frauen

Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Frauen einschließlich älterer B-Juniorinnen-Jahrgang:

 

1. Frauenspielklasse (Bundesliga) 2.500 €
2. Frauenspielklasse (2. Bundesliga) 1.000 €
3. Frauenspielklasse 500 €
unterhalb der 3. Frauenspielklasse 250 €

Junioren

Spielklasse der 1. Männermannschaft des aufnehmenden Vereins:
Altersklasse des Spielers:
Auswahl entspricht dem Geburtsjahr (1. beachten!):
Jahre im Verein:
Aufnehmender Verein hat keine Männermannschaft (siehe Hinweise Punkt 4):
Grundbetrag: EUR
Betrag pro Spieljahr beim Verein:
maximal anrechenbare Jahre (siehe Hinweise Punkt 2): Jahre
Entschädigung: EUR
Hinweise:
  1. Bei einem Vereinswechsel nach dem 01.05. gelten die Spielklassen sowie die Altersklasse der neuen Saison!
  2. Das erste Jahr der Entschädigungsberechnung ist der ältere D-Juniorenjahrgang. Vorherige Spielberechtigungszeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
  3. Diese Entscheidungsregelung gilt nicht für den Vereinswechsel von Juniorinnen!
  4. Bei Vereinen ohne 1. Herren-Mannschaft ist bei der Berechnung der Ausbildungsentschädigung grundsätzlich der jeweils niedrigste Grundbetrag zugrunde zu legen (50€ bei A-/B-Junioren, 25 € bei C-/D-Junioren).

Juniorinnen

Bei den Juniorinnen ergeben sich folgenden Berechnungen für die jeweiligen Altersklassen:

 

Spielklasse aufnehmender Verein Grundbetrag B-Juniorinnen (jüngerer Jahrgang) Grundbetrag C- und ältere D-Juniorinnen Betrag pro angefangenem Spieljahr
Frauen-Bundesliga 750 € 300 € 150 €
2. Frauen-Bundesliga 350 € 200 € 100 €
3. und 4. Spielklasse 200 € 100 € 50 €
5. Spielklasse und darunter 100 € 50 € 25 €