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Ordnungsänderungen: Das ist wichtig für die Saison 2026/2027

Mit Blick auf die bevorstehende Spielzeit hat der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in seiner Sitzung am 11. Mai 2026 zahlreiche Änderungen in verschiedenen Ordnungen beschlossen. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Spielordnung, Jugendordnung, Schiedsrichterordnung sowie die Finanzordnung. Insgesamt wurden mehr als 50 Änderungsanträge verabschiedet. Nachfolgend werden einige davon vorgestellt: 

  • Spielordnung

Spielverlegungen künftig ausschließlich über DFBnet
Spielverlegungsanträge sind künftig grundsätzlich über das DFBnet-Modul „Spielverlegungen“ einzureichen. Der gegnerische Verein muss den Antrag innerhalb von 14 Tagen bearbeiten und ihm zustimmen oder ihn ablehnen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Reaktion, kann der Staffelleiter dem Antrag zustimmen, sofern keine anderen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus werden an den letzten beiden Spieltagen einer Saison grundsätzlich keine einzelnen Spielverlegungen mehr vorgenommen.

Anpassung der Gelb-Sperre im Pokal
Im Pokalwettbewerb tritt eine Sperre aufgrund wiederholter Verwarnungen künftig erst nach der dritten Gelben Karte ein. Bislang erfolgte die Sperre bereits nach der zweiten Verwarnung. Mit der Anpassung sollen die unterschiedlichen Einstiegsmöglichkeiten der Mannschaften in den jeweiligen Pokalwettbewerben besser berücksichtigt und einheitlichere Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Pilotprojekt: Frauen im Männerbereich
Ab der Saison 2026/27 startet im TFV das Pilotprojekt „Gemischtes Spielen – Frauen im Männerbereich“. Spielerinnen ab Vollendung des 18. Lebensjahres können unter bestimmten Voraussetzungen für Männermannschaften auf Kreisebene sowie im Breiten- und Freizeitsport eine Spielberechtigung erhalten. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag des Vereins und die Erteilung einer Spielberechtigung durch den TFV.

  • Jugendordnung

„Playing Down“ bei Entwicklungsverzögerungen möglich
Mit der neuen Anlage 5 der Jugendordnung wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, Junioren bei nachgewiesener körperlicher Entwicklungsverzögerung in die nächstjüngere Altersklasse zurückzuversetzen. Die Regelung gilt für U14- und U16-Junioren und soll die individuelle Förderung von Spielern unterstützen. Voraussetzung ist ein entsprechendes Antragsverfahren einschließlich einer Überprüfung des biologischen Alters. Die Rückversetzung dient ausschließlich der altersgerechten Entwicklung der Spieler und nicht der sportlichen Leistungsoptimierung.

>>> Weitere Informationen, Antragsfristen und Unterlagen

Anpassungen beim Einsatz von U16-Spielerinnen im C-Juniorinnen-Bereich
Die Bestimmungen zum Einsatz von U16-Spielerinnen (jüngerer B-Juniorinnen-Jahrgang) im C-Juniorinnen-Spielbetrieb wurden präzisiert. Dabei wurde nochmals klargestellt, dass die Regelung ausschließlich der Sicherstellung der Spielfähigkeit einer Mannschaft dient und nicht zur sportlichen Verstärkung genutzt werden darf. Zudem wird die maximale Anzahl der einsetzbaren U16-Spielerinnen pro Spiel von drei auf zwei reduziert. Dadurch soll der ursprüngliche Zweck der Regelung gestärkt sowie die Chancengleichheit im Spielbetrieb gewahrt werden.

  • Schiedsrichterordnung

Mindestalter für Schiedsrichter angehoben
Mit der Anpassung der Schiedsrichterordnung gilt künftig ein einheitliches Mindestalter von 14 Jahren für die Ausbildung und Tätigkeit als Schiedsrichterin oder Schiedsrichter.

Mindestens 20 Spielleitungen pro Saison
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sind künftig verpflichtet, mindestens 20 zugeteilte Spiele pro Saison wahrzunehmen. Mit dieser Anpassung reagiert der Verband auf die steigende Anzahl an Mannschaften und Spielen im Spielbetrieb.

Neue Regelungen zum Schiedsrichtersoll
Vereine, die ihr Schiedsrichtersoll über mehrere Jahre hinweg übererfüllen, profitieren künftig von zusätzlichen Entlastungen bei möglichen Unterschreitungen des Solls. Damit soll das nachhaltige Engagement in der Schiedsrichtergewinnung und -förderung stärker honoriert werden.

>>> Ausführliche Informationen zu den Änderungen der Schiedsrichterordnung

  • Finanzordnung

Anpassungen bei Gebühren für Spielberechtigungen und Sonderspielrechte

Mit der Änderung der Finanzordnung wurden verschiedene Gebühren im Zusammenhang mit der Beantragung von Spielberechtigungen und besonderen Spielrechten angepasst beziehungsweise ergänzt. Zudem wurde klargestellt, dass Gebühren für die Beantragung von Spielberechtigungen aufgrund des entstehenden Verwaltungsaufwandes unabhängig vom Ausgang eines Verfahrens erhoben werden können. Darüber hinaus wurden einzelne Gebührentatbestände neu aufgenommen, unter anderem im Zusammenhang mit der künftig möglichen Rückversetzung im Rahmen des „Playing Down“. 

Alle Ordnungsänderungen online verfügbar

Die vollständigen Ordnungsänderungen sowie die aktuell gültigen Fassungen aller Ordnungen stehen im Downloadbereich der TFV-Homepage zur Verfügung.

>>> Zu den Ordnungen und Ordnungsänderungen