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Schiedsrichter: Neue Regeln und Anpassungen der Schiedsrichterordnung

Mit Beginn der neuen Saison treten auch einige Anpassungen im Regelwerk in Kraft. Vieles davon lässt sich bereits bei der laufenden Weltmeisterschaft beobachten. Nicht nur im Regelwerk gab es auch in diesem Sommer Anpassungen – Auch die Schiedsrichterordnung hat einige Anpassungen bekommen, die es von den Vereinen zu beachten gilt.

Die wichtigsten Regeländerung zur Saison 2026/2027

  • Zeitlimits für Auswechslungen

Haben die Spielerinnen und Spieler zehn Sekunden nach der Anzeige des Wechsels den Platz noch nicht verlassen, dürfen die Einwechselspieler künftig erst nach einer Minute Wartezeit und erst in der darauffolgenden ersten Unterbrechung das Feld betreten.

  • Unterzahl nach Verletzungsunterbrechung

Wenn Spieler auf dem Spielfeld behandelt werden, untersucht werden oder eine verletzungsbedingte Spielunterbrechung verursachen, müssen sie das Spielfeld verlassen und mindestens eine Minute warten, bis sie wieder das Spielfeld betreten dürfen.

  • Vorteil nach falsch ausgeführter Spielfortsetzung

Ergibt sich für eine Mannschaft ein Vorteil aus einer falsch ausgeführten Spielfortsetzung (z.B. falscher Einwurf) des Gegners, so kann der Schiedsrichter die Situation laufen lassen.

  • Keine persönliche Strafe nach Torerzielung aus Vorteilssituationen

Für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance gibt es in Zukunft keine Verwarnung mehr, wenn auf Vorteil entschieden und ein Tor erzielt wird.

>>> Alle Regeländerungen ausführlich beschrieben

Anpassungen in der Schiedsrichterordnung des Thüringer Fußball-Verbandes

  • Mindestalter für Schiedsrichter auf 14 Jahre angehoben

Im Zuge der vereinheitlichten DFB-Schiedsrichterordnung gilt nun im gesamten DFB-Gebiet ein Mindestalter für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter von 14 Jahren. Damit wird sichergestellt, dass Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter erst dann ausgebildet werden, wenn eine ausreichende körperliche, mentale und soziale Reife gewährleistet ist. Die Änderung stärkt den Schutz junger Schiedsrichter und verbessert ihre Entwicklungschancen nachhaltig.

>>> Alle aktuellen Ausbildungstermine

  • 20 Spielleitungen pro Saison

Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sind ab der Saison 2026-27 verpflichtet, mindestens 20 zugeteilte Spiele wahrzunehmen. Der tolle Trend von steigenden Mannschaftsmeldungen (v.a. im Jugendbereich) bedeutet auch die Notwendigkeit mehr Spiele mit Schiedsrichtern zu besetzen. Leider wächst die Anzahl der Schiedsrichter noch nicht im ausreichenden Maße, sodass zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs von den aktuellen Schiedsrichtern mehr Spiele geleitet werden müssen. Zeitgleich wird die herausragende Einsatzbereitschaft der Schiedsrichter belohnt: Jeder Schiedsrichter, der 60 oder mehr Spiele in der vergangenen Saison absolviert, reduziert damit das Schiedsrichtersoll für seinen Verein um einen Schiedsrichter. 

  • „Gelbe Karte“ bei der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls

Viele Vereine setzen sich stark für die Schiedsrichter ein und übererfüllen ihren Schiedsrichtersoll. Dies wird nun stärker honoriert. Wenn ein Verein mindestens in drei aufeinander folgenden Saisons sein Schiedsrichtersoll mit mindestens einem Schiedsrichter übererfüllt hat, wird er im folgenden Jahr für einen fehlenden Schiedsrichter von der Schiedsrichterausfallgebühr befreit.

>>> Schiedsrichterordnung des TFV